Informationen zu aus der Ukraine geflüchteten Menschen

Grundsätzlich sind – unabhängig von der Staatsbürgerschaft – alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Deutschland aufenthaltsberechtigt, die sich am 24.02.2022 rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben.

Zurzeit gelangen vor allem über private Initiativen Flüchtlinge aus der Ukraine in den Landkreis, die oftmals bei Freunden oder Verwandten unterkommen.

 

Wichtig:  Alle aus der Ukraine Geflüchteten sollen sich hier registrieren lassen. Dies kann im Ankerzentrum Augsburg, in der Erstaufnahmeeinrichtung in Heimenkirch oder an anderen Stellen im Landkreis, die das Landratsamt Lindau (Bodensee) noch bekanntgeben wird, erfolgen.

Nur so ist gewährleistet, dass diese Flüchtlinge auf den bundesweiten Verteilungsschlüssel angerechnet werden. Es ist damit zu rechnen, dass künftig Flüchtlinge aus der Ukraine nach Bayern gemäß diesem Schlüssel umverteilt werden.

Außerdem ist eine Registrierung Voraussetzung für den Erhalt staatlicher Leistungen.

 

Nähere Informationen stellt Ihnen jeweils aktuell das Landratsamt Lindau (Bodensee) unter www.landkreis-lindau.de zur Verfügung.

Hilfen zu Unterstützungs- und Wohnungsangeboten erhalten Sie auf der Homepage des  Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter https://www.stmi.bayern.de/mui/ukraine_hilfe/index.php .

 

Wenn Sie konkrete Fragen haben, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie helfen wollen, stehet Ihnen auch das Landratsamt Lindau (Bodensee) unter der E-Mail-Adresse fluechtlingsbetreuung@landkreis-lindau.de zur Verfügung.

 

 

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