Außenbereichssatzung „Obernützenbrugg – Erweiterung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Hergensweiler hat in der Sitzung am 17.09.2026 den Entwurf der Außenbereichssatzung „Obernützenbrugg - Erweiterung“ mit Begründung in der Fassung vom 24.08.2026 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bereich Obernützenbrugg im nördlichen Gemeindegebiet von Hergensweiler, südöstlich der Bundesstraße B 12 und der Bahnstrecke Buchloe–Lindau, beschlossen. 

 

Den Entwurf (Planzeichnung, Satzung/Textteil und Begründung) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können Sie in der Zeit vom 28.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026 hier abrufen. 

 

Stellungnahmen können während Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch an die E-Mail-Adresse anja.grath@vg-sigmarszell.de übermittelt werden. 

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amtssitz der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell unter der Adresse Hauptstraße 28, 88138 Sigmarszell, 2. OG, Zimmer 2.3, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt. Stellungnahmen können dort bei Bedarf zur Niederschrift erklärt werden. Das Rathaus ist nur zum Teil barrierefrei. Das Zimmer 2.3 ist nur über eine Treppe erreichbar. Sollte dies ein Hindernis für Sie darstellen, melden Sie sich vor Ort bitte z.B. direkt bei der Kasse (im Foyer gleich links) an. Alternativ können Sie Ihren Besuch auch vorab ankündigen, z.B. telefonisch bei Frau Grath unter der Telefonnummer 08389/9203-33 oder per E-Mail an: anja.grath@vg-sigmarszell.de. Wir können Ihnen die Auslageunterlagen dann im Erdgeschoss zur Einsicht zur Verfügung stellen. 

 

Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Außenbereichssatzung nicht von Bedeutung ist. 

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: 

  • Umweltbezogene Informationen in der Begründung zur Außenbereichssatzung „Obernützenbrugg – Erweiterung“ in der Fassung vom 24.08.2026, insbesondere zu Naturschutz und Landschaftspflege, Bodenschutz, Wasserwirtschaft sowie Orts- und Landschaftsbild. 
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum vorangegangenen Bebauungsplanverfahren „Obernützenbrugg“. Die Stellungnahmen betreffen denselben Planungsbereich und wurden bei der Aufstellung der Außenbereichssatzung berücksichtigt. Sie enthalten insbesondere Informationen zu Natur- und Landschaftsschutz einschließlich Biotopen und Schutzgebieten, zu Boden und Altlasten, zur Wasserwirtschaft einschließlich Niederschlagswasser, Oberflächengewässern und Starkregen, zu landwirtschaftlichen Immissionen, zur Bodendenkmalpflege sowie zu Verkehrs- und Immissionsbelangen der Bundesstraße B 12 und der Bahnstrecke Buchloe–Lindau. 

 

Die Bekanntmachung vom 18.09.2026 können Sie während dem Veröffentlichungszeitraum ebenfalls hier einsehen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal zugänglich. 

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist. 

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