Ortsrecht

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  • Stand: 29.08.2023 08:58

weiterführendes PDF: Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Die am 20.07.2023 vom Gemeinderat Hergensweiler beschlossene Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Lindau (Bodensee) vom 10.08.2023 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen liegt ab Montag, den 28.08.2023 eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell, Zimmer 1.3, Hauptstraße 28, 88138 Sigmarszell und im Rathaus Hergensweiler öffentlich zur Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Nachtragshaushaltssatzung samt Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell und im Rathaus Hergensweiler innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsicht bereitliegen.

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  • Stand: 09.04.2015 17:26
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  • Stand: 09.04.2015 17:36
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  • Stand: 22.07.2020 09:06

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